1103 ff.), ist – wie unter Erwägung 15.1 erwähnt – zu entnehmen, dass es in der Nacht vom ________ auf den ________ 2021 aufgrund eines (weiteren) heftigen Streits zwischen dem Beschuldigten und J.________ zu einer erneuten polizeilichen Intervention kam. Auch bei diesem Streit lag die Ursache gemäss Abklärungsbericht offenbar im neuerlichen Rückfall bzw. übermässigen Alkoholkonsum des Beschuldigten (zum Ganzen pag. 1105 Ziff. 3.4 und pag. 1107 Ziff. 3.14). Seither befand bzw. befindet sich der Beschuldigte wegen seines Alkoholproblems in stationärer Behandlung in F.________ (Ort) resp. seit dem 21. Dezember 2021 im O.______