Der Gefährdungsmeldung kann entnommen werden, dass die Ursache des Streits im Alkoholkonsum des Beschuldigten lag, der gemäss Angaben seiner Lebenspartnerin eigentlich Antabus-Tabletten einnehmen sollte (pag. 1118). Die KESB Oberland Ost beauftragte daraufhin den Sozialdienst Region Jungfrau mit der Abklärung der persönlichen Verhältnisse des gemeinsamen Sohns von J.________ und dem Beschuldigten (pag. 1101 f.). Dem Abklärungsbericht vom 9. August 2021, welcher der KESB Oberland Ost am 30. November 2021 einging (pag. 1103 ff.), ist – wie unter Erwägung 15.1 erwähnt – zu entnehmen, dass es in der Nacht vom ________ auf