12 Z. 90). Was den Gesundheitszustand angeht, ist festzuhalten, dass der Beschuldigte im Laufe des Verfahrens immer häufiger auf seinen Alkohol- und Marihuanakonsum zu sprechen kam und in der Schlusseinvernahme beispielsweise behauptete, er sei eigentlich wegen des Alkohols und des Kiffens im Gefängnis gelandet (pag. 192 Z. 385 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte er, er mache derzeit eine ambulante Suchttherapie in Bern und D.________ und sei «clean». Weiter führte er aus, mit der Therapie und der Unterstützung seiner Freundin (J._____