1084). Am 6. Februar 2020, mithin kurz vor seinem 27. Geburtstag, reiste der Beschuldigte im Rahmen eines visumsfreien Aufenthalts in die Schweiz ein. Am 28. April 2020 hätte er nach Costa Rica zurückfliegen sollen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde sein Rückflug jedoch annulliert, weshalb der Beschuldigte um Verlängerung seines Besuchsaufenthalts ersuchte, worauf das Amt für Bevölkerungsdienste (nachfolgend: ABEV) seine Aufenthaltserlaubnis bis am 15. Juni 2020 verlängerte. Am 13. Mai 2020 stellte der Beschuldigte ein Gesuch um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Ehevorbereitung.