Den Deutschkurs werde er fortsetzen, sobald die stationäre Therapie abgeschlossen sei. Gesamthaft sei daher davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte in der Schweiz langfristig und nachhaltig integrieren könne, wohingegen eine Integration in Costa Rica aufgrund der dort herrschenden schwierigen wirtschaftlichen Situation mittlerweile sogar schwieriger wäre als in der Schweiz. Wegen seines Suchtproblems habe sich der Beschuldigte freiwillig in stationäre Therapie begeben, die mit Verweis auf den eingereichten Bericht des O.________ gut verlaufen würde.