39 17. Bedingter Strafvollzug Betreffend die Gewährung des bedingten Strafvollzugs wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 32 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1033). Inzwischen hat sich die aktuelle bzw. persönliche Situation des Beschuldigten insofern verschlechtert, als er aufgrund seines Alkoholproblems seit dem ________ 2021 stationär behandelt werden muss. Gemäss dem Bericht des O.________ scheint er sich im stationären Setting wie erwähnt gut zu stabilisieren und nimmt zuverlässig am Therapieprogramm teil.