Seine Verlobte und seinen Sohn sieht der Beschuldigte, seit er in stationärer Therapie ist, gemäss dem Leumundsbericht während den Freistunden (pag. 1085). Ob seine persönliche Situation effektiv so rosig ist, wie der Beschuldigte in der Berufungsverhandlung geltend machte, und ob er seit er in der Klinik ist, tatsächlich nicht mehr getrunken und/oder Marihuana konsumiert hat, wie er behauptete (pag. 1143 Z. 20 ff. und Z. 33 f. sowie pag. 1145 Z. 16 f.), ist mit Blick auf den eingereichten Bericht des O.___