zu keiner Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten. 14.2.3 Fazit subjektive Tatkomponenten Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich somit neutral auf die Strafe aus. 14.3 Fazit Tatverschulden Unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatkomponenten erachtet die Kammer eine Tatverschuldensstrafe im Bereich von 240 Strafeinheiten als angemessen.