36 vor dem E.________ (Restaurant) auf ihn wartete, hielt den Beschuldigten nämlich nicht davon ab, sexuelle Handlungen mit C.________ vorzunehmen und weitere identische sexuelle Handlungen mit ihr in der Herrentoilette vornehmen zu wollen. Desgleichen schreckten ihn die Tatsachen, dass es sich um einen öffentlichen Ort handelte und er damit rechnen musste, bei seinem Vorhaben gestört zu werden, sowie, dass C.________ mit lautem Rufen auf sich hätte aufmerksam machen können, nicht von seinem Vorhaben ab.