Ferner liess der Beschuldigte nicht locker und insistierte sowohl verbal als auch durch das Halten von C.________'s Hand/Handgelenk recht hartnäckig, dass sie ihn zwecks Vornahme weiterer sexueller Handlungen gleicher Art in die Herrentoilette begleitet. Erst das Auftauchen von Q.________ brachte ihn dazu, sein Vorhaben abzubrechen. Zu Gute gehalten werden muss dem Beschuldigten demgegenüber, dass C.______