Als der Beschuldigte sie an der Hand gegen die Herrentoilette zog bzw. zu bewegen versuchte, war es ihr zudem möglich, dem Beschuldigten entgegenzuhalten, indem sie ihr Körpergewicht nach hinten verlagerte. Dem Beschuldigten kam bei seinen Handlungen jedoch sicherlich zu Gute, dass C.________ nicht damit rechnete, an einem öffentlich zugänglichen Ort mitten am Nachmittag von einem deutlich älteren und ihr unbekannten Mann sexuell belangt zu werden. Verschuldenserhöhend ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte ein aufdringliches Verhalten an den Tag legte, indem er C.___