_, schuldig gemacht. Angesichts dessen, dass – wie unter Erwägung 10 ausgeführt – für alle vom Beschuldigten vorgenommenen und versuchten Handlungen eine Handlungseinheit vorliegt, erfolgt lediglich ein einfacher Schuldspruch wegen (vollendeter) sexueller Handlungen mit Kindern. Dass der Beschuldigte mehrere Handlungen vornahm und weitere Handlungen in der Herrentoilette beabsichtigte, wird im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sein. IV. Strafzumessung