_ dazu zu bewegen, mit ihm in die Herrentoilette zu kommen, nach dem ersten Kuss erfolgte. Der Beschuldigte nahm die hiervor beschriebenen sexuellen Handlungen somit wissentlich und willentlich bzw. direktvorsätzlich vor, womit auch der subjektive Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB erfüllt ist. Dass bei einer gewissen Altersgrenze sexuelle Handlungen mit Kindern/Jugendlichen strafbar sind, war dem Beschuldigten aufgrund seiner Aussagen, wonach er keine Handlungen mit C.________ vorgenommen hätte, wenn er deren Alter gekannt hätte (pag. 13 Z. 136 f.; pag. 14 Z. 191 f.; pag. 166 Z. 188 und pag.