32 schlechtsorgane oder das intensive Streicheln erogener Zonen. Weiter werden Zungenküsse von Erwachsenen an Kindern als sexuelle Handlungen qualifiziert. Ohne Bedeutung ist indes, ob der Täter dabei eine aktive oder passive Rolle spielt (TRECHSEL/BERTOSSA, a.a.O., Art. 187 StGB N 6 und 7). Zudem ist nicht entscheidend, ob die Initiative vom Opfer ausgeht (MAIER, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. A. 2019, Art. 187 StGB N 11).