Nach rund 34 Sekunden konnte sich C.________ mit einer ruckartigen Rückwärtsbewegung aus diesem gegen ihren Willen erfolgten Zungenkuss und der Umarmung lösen. Sie trat nach hinten und schaute kurz die Treppe hoch, ehe sie sich wieder gegen die Tür der Herrentoilette bewegte und die rechte Schulter des Beschuldigten berührte, worauf es zu einem weiteren, rund drei Sekunden dauernden Kuss «ohne Zunge» kam. Anschliessend fasste der Beschuldigte C.________ wieder an der rechten Hand resp. am rechten Handgelenk und C.________ gab erneut den Code für die Herrentoilette ein.