Der Beschuldigte bewegte sich mit seinem Oberkörper sodann gleichwohl auf C.________ zu, die ihrerseits einen Schritt zurück machte, und griff ihr mit der rechten Hand an den Nacken, im Versuch, sie zu küssen. C.________ machte daraufhin einen weiteren Schritt zurück und konnte sich so aus dem Nackengriff lösen. Anschliessend sprachen die beiden wieder miteinander, wobei der Beschuldigte C.________ erneut mit der linken Hand am rechten Handgelenk hielt.