9.8 Beweisergebnis / rechtserheblicher Sachverhalt für die Kammer Nach diesen Ausführungen ist für die Kammer erstellt, dass die am P.________ (Datum) geborene, am 4. Juni 2020 mithin 15-jährige und vom Erscheinungsbild her nicht älter aussehende C.________ dem ihr unbekannten, damals 27-jährigen Beschuldigten im E.________ (Restaurant) in D.________ um ca. 14:30 Uhr die Herrentoilette zeigte und den Code für deren Türöffnung eingab. Danach unterhielten sich C.________ und der Beschuldigte, stellten sich vor und schüttelten sich die Hände. Schliesslich übergab der Beschuldigte C.________ sein Mobiltelefon und C._____