1019 f. und pag. 946 [Schreiben von Rechtsanwältin V.________ vom 22. Februar 2021]). C.________ stimmte ihrer ehemaligen Rechtsvertreterin in der Berufungsverhandlung zu und erklärte auf Frage, wie es zur fraglichen Vereinbarung gekommen sei, Folgendes (pag. 1140 Z. 11 ff.):