ihm ihr wahres Alter erst danach offenbart habe. Indem sie erwähnte, sie habe dem Beschuldigten zuerst gesagt, sie sei «twelve», weil sie habe sehen wollen, wie er «tickt», bediente sie sich entgegen der Ansicht der Verteidigung sodann keiner simplen Schutzbehauptung (vgl. pag. 1156), sondern schilderte vielmehr eine spezielle, originelle Nebensächlichkeit, die in einer erfundenen Geschichte kaum geäussert worden wäre.