24 Die Vorinstanz hielt bezüglich die vom Beschuldigten in der Herrentoilette beabsichtigten Handlungen Folgendes fest (S. 22 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1023): Die Körpersprache des Beschuldigten gemäss Video zeigt klar, dass er die Geschädigte mehrfach aufgefordert hat, mit ihm in die Herrentoilette hinein zu kommen. Er nickte dabei mit dem Kopf in Richtung Herrentoilette und zog sie später auch an der Hand in diese Richtung.