23 9.7.2 Berührung Brüste und Vagina / Pressen gegen Penis Betreffend die Frage, ob der Beschuldigte C.________ an den Brüsten und im Bereich der Vagina berührte, erwog die Vorinstanz bei der Analyse der Aussagen des Beschuldigten Folgendes (S. 17 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1018): Entgegen den Aussagen des Beschuldigten ist auch ersichtlich, dass er ihr [C.________] mit seiner Hand vorne zwischen die Beine greift. Dies allerdings nur kurz und es lässt sich nicht sagen, mit welcher Intensität und wie er sie angefasst hat.