952 Z. 8 f.). Schliesslich zeugt C.________'s körperliche Reaktion davon, dass sie die Handlungen des Beschuldigten nicht wollte. Beim Eintreffen ihres Freundes Q.________ zitterte sie gemäss dessen glaubhaften Aussagen am ganzen Körper (pag. 210 Z. 69 und pag. 211 Z. 117 f.; ferner E. 9.5 oben) und auch auf dem Video ist zu sehen, wie ihr rechtes Bein zu diesem Zeitpunkt stark zitterte (bei 04.03 Min). Zusammengefasst ist aus Sicht der Kammer somit erstellt, dass die zwei Zungenküssen gegen C.________'s Willen erfolgten.