1140 Z. 36 ff; ferner E. 9.3 oben). Auf dem Video ist sodann zu sehen, dass der Beschuldigte am Anfang die Initiative ergriff und nach dem ersten Kuss einen weiteren Kussversuch mit einem Nackengriff vornahm. Weiter ist sichtbar, dass sich der Beschuldigte generell recht forsch verhielt. So griff er C.________ während des zweiten Zungenkusses beispielsweise kräftig an den Po, hob sie hoch, so dass sie nur noch auf den Zehenspitzen stehen konnte, und presste seinen Oberkörper gegen sie (siehe Video bei 03.09 Min. bis ca. 03.31 Min). Ausserdem insistierte er mehrfach körperlich und verbal, C.________ solle mit ihm in die Herrentoilette kommen (u.a. Video bei 02.17 Min.