Auf Frage, was er C.________ über sich erzählt habe, gab er an, sie hätten praktisch nicht zusammen bzw. einzig über die Toilette gesprochen (pag. 165 Z. 122 ff.). Ähnliches schilderte der Beschuldigte gegenüber den ausgerückten Polizisten (vgl. dazu pag. 152 und pag. 159) und in der Hafteröffnung vom 5. Juni 2020 (pag. 13 Z. 124 ff. und Z. 153 ff.). Dass nur so wenig gesprochen wurde, wie der Beschuldigte behauptete, wird durch das Video widerlegt. Entsprechend machte der Beschuldigte am 3. Juli 2020 gegenüber der Staatsanwaltschaft denn auch weitergehende Angaben und erwähnte beispielsweise, er habe C.________ erzählt, dass er aus Costa Rica komme, hier Freunde suche und A.__