952 Z. 25 ff.). Auffallend ist auch, dass der Beschuldigte kaum eigene Gefühle und Gedankengänge schilderte und zudem weder Nebensächlichkeiten erzählte noch Ausgefallenes berichtete. Seine Äusserungen erscheinen zumindest soweit das Kerngeschehen angehend karg, «plump» und stereotyp, was indiziert, dass er insoweit nicht die Wahrheit sagt. Ebenfalls gegen die Glaubhaftigkeit seiner Angaben sprechen die mehrfachen Beteuerungen, die Wahrheit zu sagen, die der Beschuldigte immer wieder mit den Worten betonte, «das ist nicht gelogen» resp. «ich schwöre»