_ über deren und/oder über sein Alter gesprochen zu haben (pag. 1148 Z. 13, Z. 16, Z. 21 f. und Z. 27 ff.), und behauptete, er habe C.________ vom Aussehen her 18-jährig geschätzt – sie habe wirklich nicht ausgesehen wie ein Kind (pag. 1149 Z. 35 f.). In Würdigung dieser Aussagen fällt zunächst auf, dass sich der Beschuldigte in Bezug auf das Vorgefallene inkonstant äusserte und insbesondere in seinen tatnächsten Einvernahmen durch das Video als falsch widerlegte Aussagen machte, was nahelegt, dass er nicht die Wahrheit sagte. Ebenfalls gegen die Glaubhaftigkeit seiner Angaben spricht, dass er die Initiative zu den Umarmungen und Küssen zunächst ganz auf C.___