Ja, ich sah das Video gestern, deshalb kann ich das nachvollziehen. Aber ansonsten könnte ich mich nicht erinnern.». Auf Frage, ob es sich bei diesen Küssen demnach um Zungenküsse gehandelt habe, erklärte er, er erinnere sich nicht, aber wenn C.________ dies sage, dann werde das wohl so gewesen sein (pag. 1147 Z. 17 f.). Weiter bestätigte er, C.________ am Nacken, an der Hand und am Po berührt zu haben, dementierte indes, sie über den Kleidern an der Vagina und den Brüsten angefasst zu haben (pag. 1147 Z. 21, Z. 31 und Z. 34). Schliesslich bestritt er wie in den Einvernahmen zuvor, mit C.________ über deren und/oder über sein Alter gesprochen zu haben (pag.