1149 Z. 1 f.). Weiter behauptete er, er habe während der ersten Einvernahme noch unter Alkohol- und Marihuanaeinfluss «gestanden» und sei deshalb nicht bei der Sache gewesen (pag. 1149 Z. 5 ff.). Er könne sich an fast nichts mehr erinnern (pag. 1146 Z. 43), insbesondere nicht daran, ob es sich bei den Küssen um «normale» Küsse oder um Zungenküsse gehandelt habe (pag. 1147 Z. 8). Auf Vorhalt, dass der erste Kuss gemäss Video rund sieben und der zweite Kuss rund 34 Sekunden gedauert hätten und er seinen Kopf dabei seitlich gehalten sowie rhythmisch bewegt habe, erklärte der Beschuldigte (pag. 1147 Z. 4 f.): «Ja, ich sah das Video gestern, deshalb kann ich das nachvollziehen.