18 te er aus, er habe gedacht, C.________ sei aufgrund ihrer Grösse 18 oder 19 Jahre alt, und weil sie zweimal zu ihm gekommen sei, um ihn zu küssen, habe er «klare Signale empfangen», wonach sie bei ihm habe sein wollen (pag. 953 Z. 19 ff. und Z. 31 f.). In der Berufungsverhandlung vom 18. Januar 2022 bestätigte der Beschuldigte im Wesentlichen seine früheren Aussagen und gab zu Beginn wiederum an, in der ersten Einvernahme bei der Polizei gelogen zu haben, weil er neu in der Schweiz gewesen sei und sich davor gefürchtet habe, ins Gefängnis zu kommen (pag. 1146 Z. 35 ff. und pag. 1149 Z. 1 f.).