186 Z. 137 f.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 23. Februar 2021 erklärte der Beschuldigte auf Frage, ob er seine bisherigen Aussagen als richtig bestätige, seine erste Schilderung habe «nicht ganz» der Wahrheit entsprochen. Er habe Angst gehabt, ins Gefängnis gehen zu müssen und Probleme zu bekommen (zum Ganzen pag. 951 Z. 31 f.). Anschliessend gab er «neu» zu, dass es zwischen ihm und C.________ zu rund vier Küssen gekommen sei und er C.________ an der Hand angefasst sowie dazu eingeladen habe, mit ihm in die Herrentoilette zu kommen, jedoch ohne Kraft angewandt zu haben – er habe C.________'s «Nein» akzeptiert.