Er wies darauf hin, dass C.________ ihn freiwillig umarmt habe und jederzeit hätte weggehen können. Zudem lüge sie – sie habe ihm ihr Alter nicht genannt. Schliesslich habe er nicht bemerkt, wie er C.________ zu sich bzw. gegen die Herrentoilette gezogen habe und beim Griff an den Nacken habe es sich nur um eine einfache Bewegung «wie eine Umarmung» gehandelt, die vielleicht länger gedauert habe, als von ihm angegeben, aber noch lange nicht bedeute, dass er C.________ länger geküsst habe (zum Ganzen pag. 15 ff. Z. 231 ff.).