9.6 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde mit der Hafteröffnung insgesamt fünf Mal befragt. Gegenüber den am 4. Juni 2020 ausgerückten Polizisten und in der polizeilichen Einvernahme vom 4. Juni 2020 sowie zu Beginn der Hafteröffnung vom 5. Juni 2020 schilderte er eine stark verharmlosende Version des Vorfalls, bei welcher die Annäherungsversuche und die Initiative zu den Küssen und den Umarmungen von C.________ ausgegangen sein sollen und er diese Handlungen eigentlich gar nicht gewollt habe (pag. 152; pag. 159; pag. 164 Z. 58 ff. und Z. 86 ff.; pag. 13 Z. 126 ff. und Z. 153 f.; pag.14 Z. 162 f.; pag. 16 Z. 234 f.;