Auf Q.________’s Aussagen kann daher abgestellt werden, auch wenn zu berücksichtigen ist, dass er den Vorfall an sich nicht selber gesehen hat und entsprechend nur Angaben dazu machen kann, was C.________ ihm unmittelbar danach erzählt und welchen Eindruck sie auf ihn gemacht hat. 9.6 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde mit der Hafteröffnung insgesamt fünf Mal befragt.