Weiter ist sichtbar, wie Q.________ in der Folge die Treppe hinunterkommt und der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt im Türrahmen der Herrentoilette steht, während C.________'s rechtes Bein stark zittert (bei 04.13 Min.). Es gibt ferner keine Anhaltspunkte, dass Q.________ den Beschuldigten zu Unrecht belasten würde, und es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb er dies tun sollte. Auf Q.________’s Aussagen kann daher abgestellt werden, auch wenn zu berücksichtigen ist, dass er den Vorfall an sich nicht selber gesehen hat und entsprechend nur Angaben dazu machen kann, was C._____