210 Z. 96 f.). Als er sich zu ihr nach unten begeben habe, sei sie aber «völlig geschockt» gewesen und habe «am ganzen Körper» gezittert. Er habe versucht, sie zu beruhigen, sie habe ihm aber keine Antwort gegeben (zum Ganzen pag. 211 Z. 117 f.). Q.________’s Schilderungen sind nachvollziehbar, differenziert, authentisch und decken sich soweit möglich mit den übrigen vorhandenen Beweismitteln. Auf dem Video ist das von Q.________ beschriebene Handzeichen von C.________ beispielsweise klar zu sehen (bei 04.08 Min. und bei 04.09 Min.). Weiter ist sichtbar, wie Q.________