216 Z. 104 ff.). Auf Frage, ob der Beschuldigte möglicherweise auch zu viel Marihuana konsumiert habe und deshalb orientierungslos gewesen sei, erklärte J.________, sie wolle sich nicht dazu äussern, führte anschliessend jedoch aus, während des Mittagessens sei noch alles normal gewesen, sie hätten normal miteinander gesprochen. Sie habe aber das Gefühl gehabt, nach «diesen Bieren» sei der Beschuldigte «wie vernebelt» gewesen. Auf dem Weg zu den Einkaufsläden habe er dann auf die Toilette gemusst, weshalb sie ihn in den E.________ (Restaurant) geschickt habe (zum Ganzen pag. 216 Z. 124 ff.).