13 thentisch und sind deshalb sowie, weil sie sich insbesondere auch mit ihren später gemachten Aussagen decken, ein gewichtiges Indiz, dass C.________ gegenüber den Strafverfolgungsbehörden die Wahrheit sagte. Gesamthaft weisen die Angaben von C.________ somit zahlreiche Realitätskriterien auf. Ihre Schilderungen sind nachvollziehbar, konstant und imponieren als erlebnisbasiert. Zudem werden sie – bis auf den hiervor erwähnten Widerspruch bezüglich die Initiative zum Küssen – soweit möglich durch das Video bestätigt.