_ in der Videoeinvernahme machte, stimmen somit mit denjenigen überein, die sei bereits unmittelbar nach dem Vorfall gegenüber den vor Ort eintreffenden Polizisten gemacht hatte. Als sie mit den Polizisten im E.________ (Restaurant) sprach, konnte sie sich aller Voraussicht nach noch mit niemandem abgesprochen haben und auch durch niemanden beeinflusst worden sein. Ausserdem scheint in Anbetracht der Gesamtumstände ausgeschlossen, dass sich C.________ ihre Aussagen damals im E.________ (Restaurant) innert kürzester Zeit «zurechtgelegt» oder erfunden hätte. Ihre gegenüber den ausgerückten Polizisten gemachten Angaben erscheinen vielmehr erlebnisbasiert und au-