Ihr Freund Q.________ habe den Vorfall melden wollen, sie selber habe Mitleid mit den Leuten (Video-EV. 10.58 Uhr). In der Berufungsverhandlung berichtete sie auf Vorhalt der Vereinbarung zwischen ihr und dem Beschuldigten vom U.________ (Datum) (Desinteressenserklärung [pag. 920 f.]) schliesslich, es gehe ihr nicht um eine möglichst harte Bestrafung, weil jede Person ihre Geschichte und ihr Leben habe und sie nicht auf Rache aus sei. Es gehe ihr nicht besser, wenn jemand anderes bestraft werde, und es sei auch gar nicht in ihrem Interesse, «was danach» resp. nach dem Vorfall geschehen sei.