und beteuerte, sie sei sich «nicht sicher, wirklich nicht sicher», ob der Beschuldigte sie an den Brüsten berührt habe (Video-EV: 10.39 Uhr). In der Berufungsverhandlung gab sie auf Frage, ob es nebst dem Griff an den Po zu weiteren Berührungen durch den Beschuldigten gekommen sei, zwar an (pag. 1138): «Ehm mit den Händen noch an die Brust, ja…», erklärte zu Gunsten des Beschuldigten jedoch, «nur» zwei der vier Küsse seien Zungenküsse gewesen (pag. 1138 Z. 33 f.).