den ihr bis zum Vorfall unbekannten Beschuldigten zu Unrecht belastete. Sie beschuldigte ihn vielmehr keineswegs übermässig und verneinte in der Videoeinvernahme Gewalt, Verletzungen, Drohungen oder Versprechungen seitens des Beschuldigten (Video-EV: 11.05 Uhr). Weiter sprach sie von einem «Hineinbewegen» und nicht beispielsweise von einem «Hineinzerren» in die Toilette (Video-EV: 10.32 Uhr; 10.50 Uhr) und beteuerte, sie sei sich «nicht sicher, wirklich nicht sicher», ob der Beschuldigte sie an den Brüsten berührt habe (Video-EV: 10.39 Uhr)