_ machte entgegen der Auffassung der Verteidigung (vgl. pag. 1156) bereits in der Videoeinvernahme detaillierte Aussagen und gab beispielsweise Gespräche (Video-EV: 10.29 Uhr; 10.31 Uhr; 10.43-10.46 Uhr; 10.50 Uhr; 10.52 Uhr; 10.55 Uhr; 10.57 Uhr; 11.02 Uhr; 11.22 Uhr; 11.23 Uhr) sowie Empfindungen (Video-EV: 10.35 Uhr, 10.53 Uhr; 10.54 Uhr; 11.23 Uhr) wieder. Weitere erwähnte sie in Bezug auf die Küsse originell, der Beschuldigte habe sie fast «aufgesaugt» (Video-EV: 10.19 Uhr) und es habe sich angefühlt, als hätte der Vorfall eineinhalb Stunden gedauert, obwohl es nur ungefähr zehn Minuten gewesen seien (Video- EV: 10.04 Uhr).