10 sageanalyse der vorliegend befragten Personen im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu klären. 9.3 Aussagen von C.________ C.________ wurde einmal per Video und einmal in der Berufungsverhandlung befragt. In Bezug auf die Analyse ihrer Aussagen in der Videoeinvernahme wird vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 19 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1020 ff.). C.________ machte entgegen der Auffassung der Verteidigung (vgl. pag.