_ – wenn auch ohne Tonaufnahme – filmte. Im Folgenden wird deshalb in einem ersten Schritt festgehalten, was auf dem Video zu sehen ist und welche Schlüsse daraus gezogen werden können (E. 9.2 unten). In einem zweiten Schritt werden die Aussagen der vorliegend befragten Personen analysiert (E. 9.3 – 9.6 unten), ehe im Rahmen einer Gesamtwürdigung – unter Einbezug sämtlicher relevanter Beweismittel – die einzelnen Beweisfragen beantwortet werden (E. 9.7 unten). Zuletzt wird das Beweisergebnis festgehalten (E. 9.8 unten). 9.2 Erkenntnisse aus dem Video und Zwischenfazit, das daraus gezogen werden kann