9. Würdigung durch die Kammer 9.1 Theoretische Grundlagen / Vorbemerkungen Betreffend die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussageanalyse wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1007 f.). Anders als es bei anderen Sexualdelikten häufig der Fall ist, existieren vorliegend als Beweismittel nicht nur die Aussagen der beteiligten Personen, sondern liegt zusätzlich ein Video vor, welches die inkriminierte Szene vor der Herrentoilette im E.________ (Restaurant) in D.________ – wenn auch ohne Tonaufnahme – filmte.