Sodann ist zu klären, ob C.________ die Initiative auch selber ergriff und welche Handlungen der Beschuldigte mit ihr in der Herrentoilette hätte vornehmen wollen. Schliesslich muss die Frage beantwortet werden, in welchem Zustand sich der Beschuldigte während des Vorfalls aufgrund eines allenfalls vorangegangenen Marihuana- und/oder Alkoholkonsums befand.