5 Angefochten und von der Kammer zu beurteilen sind demgegenüber der erstinstanzliche Schuldspruch wegen sexueller Handlungen mit Kindern, teilweise versucht begangen am 4. Juni 2020 in D.________ (Ziff. I/1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 982]), und die dafür ausgesprochenen Sanktionen (Freiheitsstrafe, Landesverweisung und Tätigkeitsverbot), inklusive die Kosten- und Entschädigungsfolgen.