5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Infolge der beschränkten Berufung des Beschuldigten ist das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 23. Februar 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen, als der Beschuldigte wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) schuldig erklärt und zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 verurteilt wurde, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf einen Tag festgesetzt wurde (Ziff. I/2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag.