1. Die Verfahrenskosten vor der ersten und zweiten Instanz seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen. 2. Herrn A.________ sei für sämtliche angefallenen Verteidigungskosten vor der ersten und zweiten Instanz eine Entschädigung i.S.v. Art. 429 Abs. 1 Bst. a und Art. 436 Abs. 1 StPO gemäss eingereichter Kostennote zuzusprechen. 3. Die weiteren gerichtlichen Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.