4. Anträge des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ beantragte für den Beschuldigten in der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 1151 f. bzw. pag. 1184 f. [Hervorhebungen im Original]): I. Es sei festzustellen, dass Ziff. I/2 des angefochtenen Urteils vom 23.2.2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, wie Herr A.________ wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 6.2.2020 bis 4.6.2020 in F.________ (Ort), G.________ (Ort) und H.________ (Ort) schuldig erklärt und zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 verurteilt wurde.